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2. Ziel dieser Arbeit

Ursprung-Steindl1. AuflJuni 2015

Zielsetzung dieser Arbeit ist daher mit einer aktuellen und umfassenden Untersuchung der Kapitalerhöhung im Ertragsteuerrecht eine Lücke in der österreichischen Landschaft der Steuerrechtswissenschaft zu schließen. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Einordnung des gesellschaftsrechtlichen Verfahrens der Kapitalerhöhung in das Ertragsteuerrecht und zeigt ihre ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen systematisch auf Ebene der kapitalerhöhenden Gesellschaft und deren Anteilseignern auf. Dabei wird geprüft, ob sich die Kapitalerhöhung nahtlos in das bestehende Gesamtkonzept des Ertragsteuerrechts einfügen lässt. Schließlich geht es dabei nicht um die Behandlung völlig ausgerissener ertragsteuerrechtlicher Spezialfragen, die ausschließlich für die Kapitalerhöhung von Bedeutung sind. In Wahrheit lässt sich verproben, ob die allgemeinen Prinzipien und Rechtsnormen des Ertragsteuerrechts auch bei der Kapitalerhöhung als gesellschaftsrechtliche Figur zu sachgerechten Lösungen führen. Das Thema „Die Kapitalerhöhung im Ertragsteuerrecht“ dient auch dazu, die Systemkonformität von zahlreichen ertragsteuerrechtlichen Konzepten und Bestimmungen auf den Prüfstand zu stellen. Anhand der Aufarbeitung von ertragsteuerrechtlichen Rechtsfragen bei der Kapitalerhöhung sollen Bruch- sowie Schwachstellen der geltenden Rechtslage aufgezeigt und diskutiert werden. Umgründungsveranlasste Kapitalerhöhungen sind eine gute Möglichkeit das Verhältnis zwischen Körperschaftsteuerrecht und Umgründungssteuerrecht zu untersuchen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist somit auch die Spannungsfelder zwischen den beiden Rechtsgebieten Körperschafts- und Umgründungssteuerrecht1818Siehe etwa zu Umgründungen und internationalen Schachtelbeteiligungen Zöchling in FS Wiesner 473. darzulegen und Möglichkeiten, wie die körperschaftsteuerlichen mit den umgründungssteuerlichen Vorschriften verzahnt werden könnten,1919Vgl. Zöchling in FS Wiesner 480. zu diskutieren.

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