Die Bilanzierung nach deutschem/österreichischem HGB war/ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass für diese Abschlüsse primär der Gläubigerschutz galt/gilt. Die Gläubigerschutz-Orientierung des Bilanzrechtes und damit der nach HGB erstellten Abschlüsse hat sich vor allem darin konkretisiert, dass für Vermögenspositionen einerseits das Anschaffungswertprinzip und andererseits das strenge bzw. gemilderte Niederstwertprinzip zur Anwendung zu kommen hatte/hat, und im Hinblick auf das Fremdkapital das Höchstwertprinzip galt/gilt.

