vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Systematik

Pilgermair/Pülzl/Kühbacher1. AuflSeptember 2014

Nach § 108c Abs 4 dritter Satz EStG gelten sowohl die Forschungsprämie als auch ihre mögliche Rückforderung als Abgaben vom Einkommen im Sinne der BAO und des AVOG. Da der Prämienbetrag selbst zu berechnen ist und unmittelbar auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben wird, kommt eine bescheidmäßige Festsetzung nur im Anwendungsbereich des § 201 BAO in Betracht.44Auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO hat die Abgabenbehörde einzugehen, widrigenfalls sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet (VwGH 30. 1. 2014, 2011/15/0156). Dies betrifft neben Abweichungen vom Prämienvertrag insb den Fall, in dem bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (etwa als Ergebnis einer Betriebsprüfung) vorliegen würden.55Vgl § 201 Abs 2 Z 3 BAO idF BGBl I 2013/70.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte