2.1. Relevante Stakeholder
Informationssicherheit und Datenschutz sind kein reiner Selbstzweck oder der Versuch einer Selbstbeschäftigung. Es scheint aber ohne nähere Betrachtung nicht völlig klar, welche Einflüsse oder Interessen Stakeholder im Umfeld der Kanzlei bezüglich dieser Themen nehmen oder verfolgen. Es folgt eine Auflistung, welche die relevanten Stakeholder identifiziert und anhand von zwei Dimensionen einordnet. Als Dimensionen zur Einordnung werden das Interesse an der Umsetzung (I) und Einfluss auf die Notwendigkeit (E) im Hinblick auf Informationssicherheit und Datenschutz herangezogen und diese mit Punkten auf einer Skala von 0 (geringes/-er Interesse/Einfluss) bis 3 (großes/-er Interesse/Einfluss) bewertet. Anhand dieser Punktevergabe und der Übertragung in einen Quadranten ist die Ableitung von Haltungsvorschlägen gegenüber den Stakeholdern möglich.

