3.1. Gesetzesmaterien zum Informationsschutz
3.1.1. Einleitung
In letzter Zeit beherrscht ein Schlagwort die Medien: Digitalisierung. Im ursprünglichen Wortsinn versteht man unter Digitalisierung lediglich das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate, um sie mithilfe der Informationstechnik zu verarbeiten. Sofern die Digitalisierung in einzelnen Bereichen nicht ohnehin schon weit fortgeschritten ist, werden jene Bereiche, in denen noch Potential besteht, immer weiter digital durchdrungen werden.

