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2. Schutzfrist nach der Geburt

Sabara6. AuflNovember 2023

Dauer der Schutzfrist

Die Bestimmungen über das Beschäftigungsverbot nach der Geburt gelten nicht nur für echte, sondern auch für freie Dienstnehmerinnen!

Arbeitnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht zur Arbeit zugelassen werden. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens 12 Wochen (§ 5 MSchG). Das Vorliegen einer Frühgeburt ist von Medizinern zu entscheiden und zu bestätigen.

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