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2. Personalüberleitung (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

Die Überleitung des Personals durch das UG 2002 erfolgte primär nicht nach seiner organisationsrechtlichen Zuordnung374374Organisationsrechtlichen Erörterungen zum wissenschaftlichen Universitätspersonal des § 94 Abs 2 UG 2002 im Detail zu finden im Ersten Abschnitt, Kapitel VII.2.2., sondern nach dem bisherigen personalrechtlichen Status.375375Vgl zur Thematik Pfeil, Übergangsprobleme des Personalrechts nach UG 2002, zfhr 2004,4. Die personalrechtliche Kategorisierung wird in der Darlegung wie folgt übernommen.

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