vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Normative Verweisungen (Kurz)

Kurz2. AuflApril 2023

Kommentar

1. Bedeutung der Aufzählung und der angeführten Normen und Gesetze für den Vertrag

Die Aufzählung hat keine vertragliche Relevanz, denn was Vertragsbestandteil wird, ist in 5.1 geregelt. In Abschnitt 2 werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nur als „Servicegedanken“ einige Vorschriften angeführt, auf die der Inhalt der ÖNORM Bezug nimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte