Über die 8-Wochen-Frist hinaus darf eine werdende Mutter auch dann nicht beschäftigt werden, wenn nach einem von ihr vorgelegten fachärztlichen Zeugnis (dh Zeugnis eines Gynäkologen oder auch Facharztes für Innere Medizin) Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre (§ 3 Abs 3 MSchG ).

