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1. Generelle Schutzfrist

Sabara6. AuflNovember 2023

Werdende Mütter dürfen in den letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (8-Wochen-Frist) nicht beschäftigt werden (§ 3 MSchG). Die 8-Wochen-Frist ist aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses zu berechnen.

Die Arbeitnehmerin hat innerhalb der vierten Woche vor dem Beginn der 8-Wochen-Frist den Arbeitgeber auf deren Beginn aufmerksam zu machen (► siehe Muster Nr 2, S 137).

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