vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Einkünftezurechnung im Einkommensteuergesetz

Bodis1. AuflMärz 2011

2.1 Erfassung des Einkommens

Die Einkommensteuer erfasst als Subjekt- oder Personensteuer das Einkommen der natürlichen Personen. Steuersubjekt sind somit nur natürliche Personen.11 § 1 Abs 1 EStG. Steuerobjekt der Einkommensteuer ist das Einkommen, das die Steuersubjekte bezogen haben. Das Einkommen ist abstrakt definiert als der Gesamtbetrag der Einkünfte der einzelnen Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie der Freibeträge. Demnach ist das Einkommen nicht nur Steuerobjekt, sondern auch Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Diese Besonderheit charakterisiert die klassische Einkommensteuer und grenzt sie von den Objektsteuern ab, wie bereits Neumark treffend festhält: „Gegenstand, Bemessungsgrundlage und Quelle der Einkommensteuer ist das ‚Einkommen‘ […], wodurch die denkbar universalste Erfassung der Steuerfähigkeit erreicht wird.“22 Neumark, Theorie und Praxis der modernen Einkommensbesteuerung (1947), 28.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!