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2. Abgrenzung direkte/indirekte/aktive Sterbehilfe (Kerschner)

Kerschner2. AuflFebruar 2020

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Wie bekannt, ist aktive Sterbehilfe – trotz anhaltender massiver Diskussionen – in Österreich (mE zutreffend) noch immer verboten. Die Missbrauchsgefahr ist einfach zu groß. Nicht rechtswidrig soll aber die Verabreichung von Schmerzmitteln mit lebensverkürzender Wirkung sein, soweit diese „nur“ als unbeabsichtigte oder in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann. Der Arzt dürfe mit der Medikation nicht darauf abzielen, sondern die Lebensverkürzung eben nur hinnehmen!

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