Zu Beginn der Maßnahmenunterbringung ist der Fokus des Risikomanagements auf die intramurale Gefährlichkeit gerichtet, bei gutem Verlauf und entsprechender Fortschritte in weiterer Folge auf die freiheitsbezogenen Maßnahmen (Lockerungsschritte außerhalb der Maßnahmenvollzugseinrichtung).59 Bei extramuralen Erprobungen (Probewohnen), ist es von großer Relevanz diese gefährlichkeitsprognostisch abzusichern, zumal sich der Untergebrachte bereits im Setting des zu erprobenden Entlassungsszenarios befindet.
