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2.7 Nachbearbeitung von Audits

3. LfgJuni 2020

Die Auditfeststellungen sollten in der dem Audit folgenden Zeit durch Implementierung von Maßnahmen behoben werden. Hierzu sollte mit den Auditoren ein abgestimmter Maßnahmenumsetzungsplan erstellt werden. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen sollte in Folgeaudits, die im Einklang mit dem Auditprogramm stehen, überprüft werden. Erst nach dieser Wirksamkeitsbewertung einer Maßnahme wird die Auditfeststellung im Abweichungsbericht geschlossen.

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