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3.1 Gliederung

3. LfgJuni 2020

Die Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, sind im gesamten Unternehmen bzw in der jeweiligen Organisation in den einzelnen Fachbereichen umzusetzen. Die tangierten Kernbereiche des Unternehmens stellen in der Praxis Recht, Organisation, Prozess und IT dar. Die nachfolgend beschriebenen Kontrollen wurden in unterschiedliche Kapitel, basierend auf diesen Kernbereichen und den damit ggf auch einhergehenden unterschiedlichen Zielgruppen, gegliedert.

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