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2.5.9. Kündigungsentschädigung

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Kündigungsentschädigung ist ein vom Arbeitgeber zu zahlender pauschaler Schadenersatz in jenen Fällen, in denen die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch rechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers verursacht wurde (vgl § 29 AngG und § 1162b ABGB), und zwar durch

unberechtigte fristlose Entlassung;

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