Kündigungsentschädigung ist ein vom Arbeitgeber zu zahlender pauschaler Schadenersatz in jenen Fällen, in denen die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch rechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers verursacht wurde (vgl § 29 AngG und § 1162b ABGB), und zwar durch
unberechtigte fristlose Entlassung;
