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Ein Inhaberwechsel liegt vor, wenn das Unternehmen von einer natürlichen Person auf eine andere natürliche Person rechtswirksam übertragen wurde. Als Rechtsgrund kommen zB Kauf oder Schenkung in Betracht.Die Anmeldung ist sowohl vom ausgeschiedenen als auch vom neu eingetretenen Inhaber beglaubigt (§ 11 Abs 1 UGB) zu unterschreiben.