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2.3. Fluggastrechte-VO

Löw1. AuflAugust 2023

Kommt es bei Ausführung des Luftbeförderungsvertrags zu einer Nichtbeförderung des Fluggastes (etwa wegen einer Überbuchung), zu einer Flugannullierung oder -verspätung, sieht die Fluggastrechte-VO, die seit 17. 2. 2005 in Kraft ist, Mindestrechte des Fluggastes vor.

2.3.1. Anwendungsbereich

Art 3 Fluggastrechte-VO normiert jene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Fluggastrechte-VO bei Eintritt einer erfassten Leistungsstörung zur Anwendung gelangt.

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