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2.2. Gesetzliches Mindestentgelt

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Es gibt im österreichischen Arbeitsrecht – anders als zB in Deutschland – kein allgemeines gesetzliches Mindestentgelt. Für die behördliche Mindestentgeltkontrolle spielen gesetzliche Bestimmungen daher nur insoweit eine Rolle, als sie an kollektivvertragliche oder mindestlohntarifliche Entgelte anknüpfen. Hierfür sind insbesondere folgende Fälle einschlägig:

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