Es gibt im österreichischen Arbeitsrecht – anders als zB in Deutschland – kein allgemeines gesetzliches Mindestentgelt. Für die behördliche Mindestentgeltkontrolle spielen gesetzliche Bestimmungen daher nur insoweit eine Rolle, als sie an kollektivvertragliche oder mindestlohntarifliche Entgelte anknüpfen. Hierfür sind insbesondere folgende Fälle einschlägig:

