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2.1.5 Mutter- und Tochtergesellschaft(en)

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Die beherrschende Gesellschaft wird als Muttergesellschaft bezeichnet. Dementsprechend ist ein Mutterunternehmen ein Unternehmen mit mindestens einem Tochterunternehmen.

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