Die beherrschende Gesellschaft wird als Muttergesellschaft bezeichnet. Dementsprechend ist ein Mutterunternehmen ein Unternehmen mit mindestens einem Tochterunternehmen.
Die beherrschende Gesellschaft wird als Muttergesellschaft bezeichnet. Dementsprechend ist ein Mutterunternehmen ein Unternehmen mit mindestens einem Tochterunternehmen.