vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.1.6 Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

„Gemeinschaftsunternehmen“ ist ein Terminus des Handelsrechtes. Als Gemeinschaftsunternehmen werden solche bezeichnet, die nicht unter der einheitlichen Leitung bzw. dem beherrschenden Einfluss einer Konzernmuttergesellschaft stehen. Häufig sind zwei Unternehmen zu gleichen Teilen an diesem Unternehmen beteiligt.



Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!