„Gemeinschaftsunternehmen“ ist ein Terminus des Handelsrechtes. Als Gemeinschaftsunternehmen werden solche bezeichnet, die nicht unter der einheitlichen Leitung bzw. dem beherrschenden Einfluss einer Konzernmuttergesellschaft stehen. Häufig sind zwei Unternehmen zu gleichen Teilen an diesem Unternehmen beteiligt.

