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28 R 70/05b

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Bestellung eines Notgeschäftsführers im Konkursverfahren

Normen:

FBG: § 21; GmbHG: § 15a; KO: § 174a

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

31. 05. 2005, 28 R 70/05b

Leitsatz

1. Durch die im Firmenbuch- und Konkursverfahren geschaffene Möglichkeit einer Ediktalzustellung in Fällen, in denen die Feststellung einer Abgabestelle nicht möglich ist, bedarf es keiner Bestellung eines Notgeschäftsführers zur Hintanhaltung von Zustellanständen mehr.

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