Problem: | Bestellung eines Notgeschäftsführers im Konkursverfahren |
Normen: | FBG: § 21; GmbHG: § 15a; KO: § 174a |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 05. 2005, 28 R 70/05b |
Leitsatz
1. Durch die im Firmenbuch- und Konkursverfahren geschaffene Möglichkeit einer Ediktalzustellung in Fällen, in denen die Feststellung einer Abgabestelle nicht möglich ist, bedarf es keiner Bestellung eines Notgeschäftsführers zur Hintanhaltung von Zustellanständen mehr.

