Problem: | Abberufung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Einmanngesellschaft |
Normen: | GmbHG: § 16a, § 17, § 18 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 07. 1998, 28 R 61/98s |
Leitsatz
1. Die Löschung des einzigen Geschäftsführers, der zugleich Alleingesellschafter ist, nach Abberufung durch Gesellschafterbeschluss ist selbst dann vorzunehmen, wenn der Antrag von diesem und nicht von einem neuen Geschäftsführer gestellt wird.

