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28 R 321/00g

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses; Liquidation

Normen:

HGB: §§ 277 ff, § 283; GmbHG: §§ 89 ff

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

30. 11. 2000, 28 R 321/00g

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