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28 R 214/14t

15. LfgOktober 2016

Problem:

Amtswegige Löschung einer Personengesellschaft

Normen:

FBG: § 24, § 40; RpflG: § 22; UGB: § 30

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

12. 11. 2014, 28 R 214/14t

Leitsatz

1. Bei Personengesellschaften, deren Löschung im Firmenbuch zu Unrecht nicht vorgenommen wurde, ist nicht nach § 40 FBG, sondern nach § 30 Abs 2 UGB vorzugehen.

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