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28 R 184/05t

8. LfgDezember 2009

Problem:

Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs

Normen:

PSG: § 36

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

02. 08. 2005, 28 R 184/05t

Leitsatz

1. § 36 PSG verlangt nur eine einmalige Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs.

Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 01. 02. 2005 beantragten die Mitglieder des Vorstandes der A-Privatstiftung die Löschung infolge beendeter Abwicklung. Dem Antrag war ein Nachweis der Einschaltung des Gläubigeraufrufs, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und eine Schlussrechnung der A-Privatstiftung beigelegt. Mit Beschluss vom 02. 05. 2005 erteilte das Erstgericht einen Verbesserungsauftrag durch Vorlage zweier weiterer Gläubigeraufrufe. Nach Nichtbefolgung des Verbesserungsauftrags wies das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluss den Antrag auf Eintragung der Löschung ab. Dem dagegen gerichteten Rekurs wurde Folge gegeben.

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