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28 R 1/07h

6. LfgDezember 2007

Problem:

Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde ohne diesbezügliche Regelung in der ursprünglichen Stiftungsurkunde

Normen:

PSG: § 9, § 13

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

26. 03. 2007, 28 R 1/07h

Leitsatz

Hat sich der Stifter das Recht zur Änderung der Stiftungsurkunde vorbehalten, so kann er einen in der ursprünglichen Stiftungsurkunde fehlenden Vorbehalt über die Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde im Rahmen einer Änderung der Stiftungsurkunde in diese aufnehmen.

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