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28 R 173/09f

12. LfgNovember 2012

Problem:

Firmenwahrheit; „Casino“ als Firmenbestandteil; Unterscheidungskraft

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

08. 04. 2010, 28 R 173/09f

Leitsatz

1. Eine Änderung der Firma ist selbst bei Weiterverwendung bisheriger Firmenbestandteile als Neubildung einer Firma anzusehen, auf die § 18 UGB anzuwenden ist.

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