Problem: | Firmenausschließlichkeit |
Normen: | UGB: § 29 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 08. 02. 2010, 28 R 219/09w |
Leitsatz
1. Die Begriffe „Wein“ und „Getränke“, welche einem Familiennamen in einem Fall vorangestellt und im anderen Fall nachgestellt werden, reichen zur Beseitigung einer Verwechslungsgefahr aus.

