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28 R 117/09w

12. LfgNovember 2012

Problem:

Firmenausschließlichkeit; Zahlen als Firmenbestandteil

Normen:

UGB: § 29

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

27. 08. 2009, 28 R 117/09w

Leitsatz

1. Zahlen und Buchstabenkombinationen als Firmenbestandteile können grundsätzlich eine sonst gegebene Verwechslungsgefahr beseitigen.

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