vorheriges Dokument
nächstes Dokument

25. Privatinsolvenz eines Mitarbeiters

Kraft3. AuflJuni 2014

Was versteht man unter Privatinsolvenz?

Unter „Privatinsolvenz“ (bis zur Insolvenzrechtsnovelle 2010 als „Privatkonkurs“ bezeichnet) versteht man das Insolvenzverfahren natürlicher Personen (im Gegensatz zum Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Gesellschaften).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte