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26. Haftung für Fehler bei Lohnpfändungen

Kraft3. AuflJuni 2014

Welches Verhalten kann im Bereich der Lohnpfändung zur Haftung führen?

Dem Drittschuldner werden durch die Lohnpfändungsvorschriften eine Reihe von Pflichten auferlegt. Die Nichteinhaltung oder die unrichtige Erfüllung dieser Pflichten kann zur Haftung führen. In der Praxis besonders häufig auftauchende Haftungsfragen ergeben sich insbesondere bei

Nichtreagieren des Drittschuldners auf eine Lohnpfändung,

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