24.1. Allgemeines
Die Kapitalertragsteuer ist ebenfalls eine Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte inländische und im Inland bezogene ausländische Kapitalerträge. Die KESt beträgt grundsätzlich 27,5 % bzw in bestimmten Fällen 25 % (insbesondere für Geldeinlagen bei Kreditinstituten); sie wird durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben.

