22.1. Einleitung
Das Vergaberecht regelt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Ziel ist es, allen Bietern eine faire und gleiche Chance zur Teilnehme am Wettbewerb zu ermöglichen. Das Bundesvergabegesetz wurde in Österreich erst anlässlich des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum geschaffen.1 In Österreich beträgt das jährliche öffentliche Beschaffungsvolumen € 61,7 Mrd (2015).2 Die ökonomische Bedeutung des Vergaberechts ist daher enorm.