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22. Vergaberecht (Hellbert)

Hellbert2. AuflMai 2020

22.1. Einleitung

Das Vergaberecht regelt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Ziel ist es, allen Bietern eine faire und gleiche Chance zur Teilnehme am Wettbewerb zu ermöglichen. Das Bundesvergabegesetz wurde in Österreich erst anlässlich des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum geschaffen.11ErläutRV 972 BlgNR 18. GP 43. In Österreich beträgt das jährliche öffentliche Beschaffungsvolumen € 61,7 Mrd (2015).22Bröthaler, Öffentliche Vergaben in Österreich (2017) 42. Die ökonomische Bedeutung des Vergaberechts ist daher enorm.

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