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21. Kartellrecht (Hellbert)

Hellbert2. AuflMai 2020

21.1. Einleitung

Die Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“) analysiert den österreichischen Gesundheitsmarkt seit 2017 hinsichtlich der vorherrschenden wettbewerblichen Rahmenbedingungen. Durch diese Analyse sollen mögliche Wettbewerbsverfälschungen identifiziert werden, die sich negativ auf die Konsumenten auswirken könnten. Bisher veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde zwei Teilberichte, betreffend den Apothekenmarkt sowie die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.11https://www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Gesundheitsbranchenuntersuchung_Apothekenmarkt_BWB_DE.pdf (Stand: 24. 8. 2020); https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/bwb_veroeffentlicht_den_zweiten_teilbericht_zu_dem_thema_gesundheitsvorsorge_im_laendlichen_raum-1/ (Stand: 24. 8. 2020). Auch die Europäische Kommission führt regelmäßig Sektoruntersuchungen im Arzneimittelbereich durch.22Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Arzneimittelsektor (2009–2017), COM (2019) 17 final vom 28. 1. 2019, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/competition/sectors/pharmaceuticals/report2019/report_de.pdf (Stand: 24. 8. 2020). Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission betrafen und betreffen in den meisten Fällen die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, gleich gefolgt von unterschiedlichen Formen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen zwischen Unternehmen, wie zB wettbewerbsbeschränkende horizontale Vereinbarungen in der Form von „Pay-for-delay“-Vereinbarungen oder echte Kartelle. Das Kartellrecht war schon immer und ist weiterhin für den Gesundheitsmarkt auf allen Ebenen von erheblicher Bedeutung.

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