Angstzustände (ohne Krankheitswert) LG Feldkirch 3 R 254/04g, 31.8.2004
Die Drohung führt zu einer derartigen Verängstigung der Bedrohten, dass sich diese mit ihren Kindern in die Wohnung zurückzieht, die Türe versperrt und ein paar Tage schlecht schläft.