Angststörung
OGH 2 Ob 45/93, 16.6.1994
Abschürfungen und ein Hämatom an der Stirn; Schädelprellung; aufgrund des gravierenden Trennungserlebnisses des Kindes von der Mutter bestehen massive angstneurotische Symptome (traumatische Störungen in der seelischen Entwicklung des Kindes und hierdurch hervorgerufene seelische Schmerzen), die ohne fachkundige Hilfe nicht zu bewältigen sind und weitere Störungen der seelischen Entwicklung erwarten lassen (Vorliegen einer mit Krankheitswert behafteten Gesundheitsschädigung – „Schockschaden“).
