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20.3. Komplementärmedizin, Außenseitermedizin

Wallner3. AuflJuli 2024

Komplementärmedizin und „alternativmedizinische Heilverfahren“ werden in Österreich als Synonym verwendet.592592Thaler/Plank, Heilmittel und Komplementärmedizin 121; zust Ofner in Stöger/Zahrl, ÄrzteG (2023) § 42 Rz 2. Als „alternative Heilmethoden“ werden diejenigen Untersuchungs- und Therapieformen verstanden, die zwar bekannt sind, aber bislang entweder noch nicht mit wissenschaftlichen Methoden untersucht wurden oder bei denen eine solche Untersuchung noch zu keinen wissenschaftlich objektivierbaren Ergebnissen geführt hat.593593Thaler/Plank, Heilmittel und Komplementärmedizin 121 mit Hinweis auf Schmidt-Rögnitz, Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung 47.

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