Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers aus seinem Dienstverhältnis werden ganz generell auf drei Ebenen geregelt: Sie ergeben sich aus der Zusammenschau von (i) Individualvereinbarung, (ii) Betriebsvereinbarungen (nachstehend kurz „BV“) und (iii) Kollektivverträgen (nachstehend kurz „KV“).