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1. Überblick

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

Der Sachverständige ist sowohl Beweismittel als auch Hilfsorgan des Gerichts und nimmt eine entsprechende Zwitterstellung ein, was sich auch in dessen rechtlicher Ausgestaltung in der ZPO widerspiegelt.11571157Zur Doppelstellung des Sachverständigen ausführlich etwa Dienst, Was erwarten sich Richter und Justizverwaltung vom Sachverständigen, SV 1984, 2; vgl auch Fasching, Die Bedeutung des Sachverständigenbeweises in der Gerichtsbarkeit, in FG Fasching (1993) 214 (220 f). Der Sachverständige vermittelt aufgrund besonderer Fachkunde die Kenntnis von Erfahrungssätzen, zieht aus diesen Schlussfolgerungen und ermöglicht es dem Gericht, Feststellungen zu treffen, für die entsprechendes und beim Richter nicht vorhandenes Fachwissen benötigt wird.11581158Fasching, Lehrbuch2 Rz 996.

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