Oftmals wird dem Gericht die notwendige Sachkenntnis fehlen, um entweder die Beweise überhaupt aufnehmen zu können oder die erlangten Beweisergebnisse korrekt zu interpretieren. Es hat dann einen Sachverständigen beizuziehen, der das fehlende Wissen des Gerichts ersetzt und es diesem ermöglicht, die Sachlage zu erheben und aus dem erhobenen Befund die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

