Problem: | Beweislast für die Unangemessenheit des Werklohns |
Normen: | ABGB: § 1152, §§ 1165 ff, § 1336; ZPO: §§ 320 ff, § 333, §§ 371 ff, §§ 380 f |
Datum, Geschäftszahl: | 01. 02. 2000, 1 R 96/99k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
War das Entgelt nicht von vornherein vereinbart, so hat der Werkbesteller, wie ein Vergleich mit § 1336 Abs 2 ABGB bestätigt, die Unangemessenheit des vom Werkunternehmer fakturierten Preises zu behaupten und zu beweisen.

