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1 R 96/99k

1. LfgJänner 2001

Problem:

Beweislast für die Unangemessenheit des Werklohns

Normen:

ABGB: § 1152, §§ 1165 ff, § 1336; ZPO: §§ 320 ff, § 333, §§ 371 ff, §§ 380 f

Datum, Geschäftszahl:

01. 02. 2000, 1 R 96/99k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

War das Entgelt nicht von vornherein vereinbart, so hat der Werkbesteller, wie ein Vergleich mit § 1336 Abs 2 ABGB bestätigt, die Unangemessenheit des vom Werkunternehmer fakturierten Preises zu behaupten und zu beweisen.

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