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1 R 88/02g

6. LfgMai 2004

Problem:

Haftung für den Sturz eines Busreisenden

Normen:

ABGB: § 914, §§ 1293 ff, § 1295, § 1298; KSchG: § 31b

Datum, Geschäftszahl:

22. 04. 2002, 1 R 88/02g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die ordnungsgemäße Beförderung des Reisenden von einem Zielort einer Rundreise zum nächsten ist Teil der geschuldeten Hauptleistung.

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