Problem: | Haftung für den Sturz eines Busreisenden |
Normen: | ABGB: § 914, §§ 1293 ff, § 1295, § 1298; KSchG: § 31b |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 04. 2002, 1 R 88/02g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Die ordnungsgemäße Beförderung des Reisenden von einem Zielort einer Rundreise zum nächsten ist Teil der geschuldeten Hauptleistung.

