Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 01. 03. 2002, 1 R 67/02b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei ständigem, jeglichen Erholungswert vernichtenden und durch die Verhinderung eines nächtlichen Durchschlafens einer Gesundheitsschädigung nahe kommenden Fluglärm ist eine Preisminderung von 35 % angemessen.

