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1 R 86/99i

1. LfgJänner 2001

Problem:

Kostenbestimmung im Schuldenregulierungsverfahren

Normen:

KO: §§ 181 ff; ZPO: § 52

Datum, Geschäftszahl:

11. 02. 2000, 1 R 86/99i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Die Kosten für einen auf die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens gestützten Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl sind weitere Verfahrenskosten, weil das Verfahren aus diesem Grund nur zu unterbrechen ist und die Streitsache nicht vollständig erledigt wird.

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