Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 05. 1997, 1 R 700/96d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Macht eine Verstopfung der Toilette letztlich die gesamte dem Reisenden zugewiesene Wohneinheit unbenützbar, so liegt ein von der Frankfurter Tabelle in seiner Gesamtheit nicht erfasster Sonderfall vor.

