Problem: | Buchung als echter Vertrag zugunsten Dritter |
Normen: | ABGB: § 881, §§ 888 f, § 914, §§ 1293 ff; ZPO: § 41 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 03. 2000, 1 R 68/00x |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen aufgrund von Reisemängeln ist von einem Teilschuldverhältnis auszugehen, sodass jeder Kläger nur seinen Anteil an der Preisminderung oder einer sonstigen Ersatzleistung fordern darf.

