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1 R 60/06d

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Ferienhausmiete

Normen:

ABGB: § 922, § 932, §§ 1090 ff, § 1325; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

04. 08. 2006, 1 R 60/06d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Teilweiser Schimmelbelag in den Fugen um den Badewannenrand, das Auftreten von Spinnweben in den Ecken der Badezimmerdecke eines gemieteten Bungalows sowie das vereinzelte Auftreten von Spinnen im Badezimmer bilden gewährleistungsrechtlich unbeachtliche Mängel.

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