Problem: | Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters |
Normen: | ABGB: § 878, § 932 |
Datum, Geschäftszahl: | 18. 11. 2009, 1 R 55/09y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird dem Reisenden zwei Monate vor Beginn der Reise ein detailliertes Reiseprogramm mit einem geänderten Reiseverlauf übermittelt, und tritt er die Reise an, so ist die Änderung der Reiseroute durch den Reisenden genehmigt.

