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1 R 94/09h

10. LfgDezember 2010

Problem:

Schadenersatz bei unterlassener Weiterleitung einer Buchung

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff; ZPO: § 273, § 501

Datum, Geschäftszahl:

09. 07. 2009, 1 R 94/09h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Unterbleibt durch einen Fehler des Reisebüros die Buchung einer Reise, so hat dieses für die Mehrkosten der Buchung einer vergleichbaren Reise, längere Anfahrtswege sowie pauschal berechnete Generalunkosten einzustehen.

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